| Baden (Germany) - 1849 - 730 páginas
...begrenzenden Flüssen tritt für die Aufhebung dieser Flußzölle eine billige Ausgleichung ein. 8. 26. Die Hafen-, Krahn-, Waag-, Lager-, Schleusen-...Flüssen und den Mündungen der in dieselben sich ergießenden Nebenflüsse erheben werden, dürfen die zur Unterhaltung derartiger Anstalten nöthigen... | |
| 1849 - 284 páginas
...Vorschlag des Ausschusses angenommen, so daß der ganze §. 27 lautet: „Die AAl-, Krahn-, Naag-, Lager-, Schleusen« und dergleichen Gebühren, welche...Flüssen und den Mündungen der in dieselben sich ergießenden' Rebenstusse erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung derartiger Anstalten nöthigen... | |
| David Hansemann, Deutscher Bund - 1849 - 82 páginas
...Transportkosten ihn erheischt, und daß die Staaten die Unterhaltungskosten der Eisenbahnen tragen sollten, ^ und dergleichen Gebühren, welche an den gemeinschaftlichen...Flüssen und den Mündungen der in dieselben sich ergießenden Nebenflüsse erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung derartiger Anstalten nöthigen... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 páginas
...mehrere Staaten durchströmenden oder begrenzenden Flüssen tritt für die Aufhebung dieser Flußzölle eine billige Ausgleichung ein. §. 26. Die Hafen-,...Flüssen und den Mündungen der in dieselben sich ergießenden Nebenflüsse erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung derartiger Anstalten nöthigen... | |
| Wilhelm Altmann - 1898 - 582 páginas
...für die Aufhebung dieser Flusszölle eine billige Ausgleichung ein. § 26. Die Hafen-, Krahn-, Wag-, Lager-, Schleusen- und dergleichen Gebühren, welche...dürfen die zur Unterhaltung derartiger Anstalten nötigen Kosten nicht übersteigen. Sie unterliegen der Genehmigung der Reichsgewalt. Es darf inbetreff... | |
| Wilhelm Altmann - 1898 - 552 páginas
...für die Aufhebung dieser Flusszölle eine billige Ausgleichung ein. § 2t>. Die Hafen-, Krahn-, Wag-, Lager-, Schleusen- und dergleichen Gebühren, welche...den Mündungen der in dieselben sich ergiessenden Nebennüsse erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung derartiger Anstalten nötigen Kosten nicht... | |
| Otto Mayer - 1907 - 66 páginas
...sollen für deutsche Schiffahrt von Flusszöllen1 frei sein. Art. V § 26. Die Hafen-, Krahn-. Wag-, Lager-, Schleusen- und dergleichen Gebühren, welche...dürfen die zur Unterhaltung derartiger Anstalten nötigen Kosten nicht übersteigen. Art. V § 25 S. 2. Auch die Flösserei soll auf schiffbaren Flüssen... | |
| 1907 - 672 páginas
...ersetzt. § 26 der Reichs Verfassung von 1849 lautet so: »Die Hafen-, Kran-, Wag-, Lager-, Schleussen- und dergleichen Gebühren, welche an den gemeinschaftlichen...den Mündungen der in dieselben sich ergiessenden Nebenflüssen erhoben werden, dürfen die zur Unterhaltung derartiger Anstalten nötigen Kosten nicht... | |
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