| Baden (Germany) - 1849 - 730 páginas
...für nochwcndig erachtet, allgemeine Bestimmungen über den Sch>fffahrtsbetrieb und die Flößerei auf denselben zu erlassen, so wie einzelne Flüsse...befugt, die Einzelstaaten zu gehöriger Erhaltung der Schiffbarkelt dieser Wasserstraßen anzuhalten. 5.25. Alle deutschen Flüsse sollen für deutsche Schifffahrt... | |
| David Hansemann, Deutscher Bund - 1849 - 82 páginas
...für nothwendig erachtet, allgemeine Bestimmungen über den Schifffahrtsbetrieb und die Flößerei auf denselben zu erlassen, so wie einzelne Flüsse...gemeinsamen Flüssen gleich zu stellen. Die Reichsgewalt ist besugt, die Einzelstaaten zu gehöriger Erhaltung der Schiffbarkeit dieser Wasserstraßen anzuhalten.... | |
| 1849 - 284 páginas
...auf denselben zu erlassen, so wie einzelne Flüsse unter derselben Voraussetznng den oben erwahnten gemeinsamen Flüssen gleich zu stellen. Die Reichsgewalt...befugt, die Einzelstaaten zu gehöriger Erhaltung der Schiffdarkeit dieser Wasserstraßen anzuhalten," angenommen. Bei 8, 26 wird folgender Antrag von M.... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 páginas
...für nothwendig erachtet, allgemeine Bestimmungen über den Schifffahrtsbetrieb und die Flößerei auf denselben zu erlassen, so wie einzelne Flüsse...Einzelstaaten zu gehöriger Erhaltung der Schiffbarkeit dieser Wasserstraßen anzuhalten. 136 Flußzöllen frei sein. Auch die Flößerei soll auf schiffbaren Flußstrecken... | |
| 1850 - 804 páginas
...für nothwendig erachtet, allgemeine Bestimmungen über den Schifffahrtsbetrieb und die Flösserci auf denselben zu erlassen, so wie einzelne Flüsse...befugt, die Einzelstaaten zu gehöriger Erhaltung der SchifTbarkeit dieser Wasserstrassen anzuhalten. §. 25. Alle deutschen Flüsse sollen für deutsche... | |
| Germany. Regierungs-kommissaire zur herstellung der zoll-einheit im Deutschen Reiche - 1851 - 434 páginas
...für nothwendig erachtet, allgemeine Bestimmungen über den Schiffsahrtsbetrieb und die Flößerei auf denselben zu erlassen, so wie einzelne Flüsse...Einzelstaaten zu gehöriger Erhaltung der Schiffbarkeit dieser Wasserstraßen anzuhalten. §. 25. Alle deutschen Flüsse sollen für deutsche Schifffahrt von Flußzöllen... | |
| Aaron David Bernstein - 1882 - 380 páginas
...sür nothwendig erachtet, allgemeine Bestimmungen über den Schiffsahrtsbetrieb und die Flößerei aus denselben zu erlassen, so wie einzelne Flüsse unter...gemeinsamen Flüssen gleich zu stellen. Die Reichsgewalt ist besugt, die Einzelstaaten zu gehöriger Erhaltung der Schiffbarkeit dieser Wasserstraßen anzuhalten.... | |
| Wilhelm Blos - 1893 - 724 páginas
...allgemeine Bestimmungen über den Schiffsahrtsbetrieb und die Flößerei auf denselben zu erlassen, sowie einzelne Flüsse unter derselben Voraussetzung den...gemeinsamen Flüssen gleich zu stellen. Die Reichsgewalt ist besugt, die Einzelstaaten zu gehöriger Erhaltung der Schiffbarkeit dieser Wasserstraßen anzuhalten.... | |
| Wilhelm Altmann - 1898 - 370 páginas
...allgemeine Bestimmungen über den Schiffahrtsbetrieb und die Flösserei auf denselben zu erlassen, sowie einzelne Flüsse unter derselben Voraussetzung den...§ 25. Alle deutschen Flüsse sollen für deutsche Schiffahrt von Flusszöllen frei sein. Auch die Flösserei soll auf schiffbaren Flussstrecken solchen... | |
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