Kompetenzen des Bundes und der Länder im Gesundheitswesen - dargestellt anhand ausgewählter Regelungen im Sozialgesetzbuch, Fünfter Teil (SGB V): Qualitätssicherung, Trennung der haus- und fachärztlichen Versorgung, Datenübermittlung und Dokumentationspflichten, Weiterbildung, Notdienst, versicherungsfremde Leistungen

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Springer Berlin Heidelberg, 2002 M06 12 - 132 páginas
Seit der Kodifizierung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch, Fünfter Teil, ist zu beobachten, dass der Bund immer häufiger und detaillierter in Regelungsbereiche eingreift, die traditionell der Länderkompetenz unterliegen. Die Autoren weisen nach, dass zahlreiche Vorschriften des Vertragsarztrechts gegen die grundgesetzliche Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen verstoßen. Nach einem Überblick über die Zuständigkeitsverteilung im Gesundheitsbereich und den einfachgesetzlichen Normenbestand arbeiten die Verfasser die Kompetenzproblematik an ausgewählten Beispielen heraus: Qualitätssicherung, Trennung der haus- und fachärztlichen Versorgung, Notdienst, Datenschutz, Weiterbildung und versicherungsfremde Leistungen. Die Studie basiert auf einem verfassungsrechtlichen Gutachten, das auch in der Presse große Beachtung gefunden hat.

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