Die Wochenzeitung "Semanario Israelita": Sprachrohr der deutsch-jüdischen Emigranten in Argentinien

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LIT Verlag Münster, 2001 - 223 páginas
 

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Contenido

2 Qualitative Inhaltsanalyse
90
3 Die LeserBlatt Bindung
154
Ende der Emigration
161
2 Konsolidierungsversuche des Semanario Israelita
164
Die letzte Ausgabe des Semanario Israelita
175
Zusammenfassung und Schlußbewertung
181
Anhang
189
2 Interview mit Werner Max Finkelstein Herausgeber des Semanario Israelita
192

Das Semanario Israelita Grundlage Struktur und Richtlinien
63
2 Die inhaltliche Ausgestaltung
76
Die Berichterstattung Zwischen Ausgrenzung und Abgrenzung
87
3 Das Presseecho zum Ende des Semanario Israelita
200
Literatur und Quellenverzeichnis
212
Derechos de autor

Términos y frases comunes

Pasajes populares

Página 16 - Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten. § 3. Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt beschäftigen. §4. i.Juden ist das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten.
Página 12 - Immer fand ich den Namen falsch, den man uns gab: Emigranten. Das heißt doch Auswanderer. Aber wir Wanderten doch nicht aus, nach freiem Entschluss Wählend ein anderes Land. Wanderten wir doch auch nicht Ein in ein Land, dort zu bleiben, womöglich für immer. Sondern wir flohen. Vertriebene sind wir, Verbannte. Und kein Heim, ein Exil soll das Land sein, das uns da aufnahm.
Página 17 - Andererseits ist es erforderlich, von leistungsfähigen Personen, durch deren Auswanderung die deutsche Steuerbasis geschmälert wird, eine letzte große Abgabe — die Reichsfluchtsteuer — zu...
Página 18 - Und man konnte doch einer deutschen Eiche nicht einfach sagen: <Von heute an bist du nicht mehr eine deutsche Eiche! Zieh deine Wurzeln aus dieser Erde und geh fort!>» Solches Bewußtsein bleibt schmerzhaft. Und das Abwägen zwischen den kläglichen Lebensbedingungen im Aufnahmeland, die aber in Würde und Freiheit genossen werden konnten, und der Entrechtung und Entwürdigung im Vaterland machten erst die Entscheidung für das und dann das Leben im Exil bitter.
Página 16 - judenfrei» zu sein. Kreimeier behauptet: opfern». Kreimeier, S.48. Seit dem 15.9.1935, seit der Inkraftsetzung der «Nürnberger Gesetze», unterscheidet das «Dritte Reich» zwischen «Reichsbürgern» und «Staatsangehörigen»: «Reichsbürger sind nur Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Bluts. Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der politischen Rechte. Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reichs angehört (Staatsangehörige - nicht Reichsbürger - können...

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